Auto Strafrecht - Schnell. Kompetent. Rechtssicher – Ihr Partner im Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Braunschweig

Ihre Verteidigung im Verkehrsstrafrecht – umfassend, engagiert und auf den Punkt gebracht

Die langwierige Bearbeitung des zügigen Unfalls

Im Jahr 2021 ereigneten sich in Deutschland etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Neben dem anfänglichen Schock stehen die Unfallbeteiligten oft vor einem langwierigen juristischen Nachspiel. Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter sind alle Teil des Jura-Karussells der Unfallabwicklung. Doch wie sieht die Situation aus? Zahlreiche Gesetze regeln das komplexe Zusammenspiel von Rechten und Pflichten.

Verkehrsrecht – was ist das alles?

Im Verkehrsrecht werden alle gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkehr betreffen, zusammengefasst. Unser Hauptziel in diesem Rechtsgebiet ist es, einen sicheren und funktionierenden Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es umfasst alle rechtlichen Fragestellungen, die vom Autokauf bis zur Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie Straßenverkehrsregeln reichen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Recht stammen. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Vorschriften gliedern das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche, die sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr auseinandersetzen.

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsversicherungsrecht:

  • Recht der Fahrerlaubnis

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Angelegenheiten im Bereich des Verkehrsrechts.

Von der Lichthupe bis zur Fahrerflucht: Rasche Strafbarkeit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr können Straftaten rasch geschehen. Straftatbestände wie Nötigung oder Fahrerflucht können bereits durch eine einfache Lichthupe erfüllt werden. Dabei liegt es im Ermessen der Polizei, ein Bußgeld zu verhängen, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt. Bei Straftaten hingegen muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies ist bereits Teil eines Strafprozesses und orientiert sich an der Strafprozessordnung (StPO). Darüber hinaus regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren endet mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verurteilung nach dem Tatvorwurf für wahrscheinlich hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, beziehungsweise nunmehr Angeklagten, erhoben. Bei weniger schweren Delikten, also nur bei Vergehen, wird in der Regel ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. In diesem Fall kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, findet ein Strafprozess statt.

 

Autofahrt endet im Strafverfahren – was muss man tun?

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten oder sich strafbar gemacht? Dann handeln Sie nicht voreilig. Juristische Laien begehen häufig Fehler, die im späteren Strafverfahren nachteilig sein können: also Aussage verweigern. Es besteht die Gefahr, auch durch vermeintlich neutrale Antworten eigene Schuld einzugestehen. Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht und kontaktieren Sie mich.

Wir geben Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung und begleite Sie durch den gesamten Prozess. Hierbei legen wir Einspruch ein und nehme Einsicht in die Ermittlungsakten. Beim Ermittlungsverfahren verhandeln wir mit der Staatsanwaltschaft und Polizei über die Einstellung des Verfahrens. Wir verteidigen Sie vor Gericht und sorge dafür, dass Sie Ihren Führerschein behalten und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister vermeiden. Auch wehren wir Regressansprüche Ihrer Versicherung ab.

Fahrerlaubnisrecht

Die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis obliegt der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Verschiedene Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände können mit dem Verlust der Fahrerlaubnis geahndet werden. Hierbei ist insbesondere die Schwere des Verstoßes (zum Beispiel die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) sowie die berufliche Abhängigkeit des Beschuldigten von dem Führerschein zu beachten. Darüber hinaus führt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) Punkte im Fahreignungsregister. Bei einer hohen Punktzahl oder mehreren Verstößen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahrerlaubnis zu überprüfen und gegebenenfalls zu entziehen.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder droht Ihnen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)? Im Alltag kann es unangenehm sein, auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen zu sein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Lebensqualität erhalten bleibt und bereiten Sie auf die MPU vor.

Regulierung von Unfällen

Unter der Unfallregulierung versteht man die Abwicklung eines Unfalls. Dabei stellt sich die Frage, wer welche Ansprüche geltend machen kann. In Deutschland sind die Halter verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung vor der Zulassung des Fahrzeugs abzuschließen, wodurch Personen-, Sachschäden und weitere Schäden von den Versicherungen übernommen werden. Entscheidend dafür, welche Versicherung haftet, ist, wer den Unfall verursacht hat. 

Oft nimmt die Versicherung des Unfallverursachers Regress: Das bedeutet, dass sie von ihm die Haftsumme zurückverlangen möchte, die sie dem Unfallopfer vorgestreckt hat. Wichtig ist, in welchem Maße dem Unfallverursacher ein Verschulden (ob vorsätzlich, fahrlässig oder bei einer Trunkenheitsfahrt etc.) vorzuwerfen ist. Auch Fragen zur Selbstbeteiligung spielen bei der Unfallregulierung in Verbindung mit den Versicherungen eine häufige Rolle.

Um bei der Schadensregulierung keine Nachteile zu erleiden, dokumentieren Sie den Unfall umfassend. Sammeln Sie Beweise wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien sowie die Versicherungsinformationen anzugeben. Fragen Sie diese auch beim Unfallgegner an. Sagen Sie ansonsten nichts, da Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Alles, was Sie sagen, könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigungen ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Dazu zählen auch indirekte Schäden, wie etwa Behandlungskosten, verminderte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert des Unfallwagens oder erhöhte Versicherungskosten.

Gerne übernehmen wir die Schadensregulierung für Sie. Wir wickeln den Unfall mit Ihrer Versicherung sowie der des Unfallgegners ab. Auch bei einer Teilkaskoversicherung setze wir Ihr „Quotenvorrecht“ durch, sodass Sie keine negativen Konsequenzen befürchten müssen. Viele Feinheiten, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten, können kompliziert werden. Im Zweifelsfall setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch, wenn der Unfallgegner nicht zahlt. Von der Tankfüllung über die Kosten für den Gutachter bis hin zu Arzt- und Therapiekosten vertreten wir Sie sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Ist Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden? Die Versicherung weigert sich zu zahlen? Möchten Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Ordnungswidrigkeiten

Es könnte Ihnen vorgeworfen werden, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben möglicherweise den Mindestabstand nicht eingehalten und stehen vor der Gefahr, ein Bußgeld zu erhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an uns als Rechtsanwälte zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, insbesondere wenn „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch meine Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) vermeiden. Besonders problematisch kann es werden, wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind.

Wir überprüfen Bußgeldbescheide gründlich und kann Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an mich, damit wir Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten können.

Rechtsberatung im Verkehrsvertragsrecht

Gewährleistungsansprüche bei meinem „Gebrauchten“? Mängel, die der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?

Beim Autokauf, unabhängig davon, ob gewerblich oder privat, ob Neuwagen oder gebraucht, tauchen immer wieder neue Fragen auf. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich abzusichern. Als Rechtsanwälte arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. Wir klären technische Fragen und können so Ansprüche gerichtlich für Sie durchsetzen. Auch außerhalb des Gerichts vertreten wir Sie gerne. Nach einer Beratung geben wir Ihnen eine Einschätzung der Rechtslage. Auf Wunsch übernehmen wir die weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten. So setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Auch als gewerblicher Händler stellt man für Sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen bereit. Stets orientiert an der neuesten Rechtsprechung, sind Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Das Verkehrsrecht ist ein häufig erörtertes Thema vor Gericht. Dabei müssen klassische Fälle wie Parkverstöße, Punkte in Flensburg oder Schwierigkeiten beim Autokauf kontinuierlich überprüft werden, da sich der Verkehr und die Fahrzeuge fortlaufend weiterentwickeln. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Nutzung des fest installierten Touchscreens ebenfalls unter das Handyverbot fällt. Besonders die großen Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten dazu, über die kurzfristige Bedienung hinauszugehen und dadurch kostspielige Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu riskieren. Auch kurze Fahrten am Abend mit dem Scooter können Konsequenzen haben, wie beispielsweise Punkte in Flensburg aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH auch für E-Scooter. Wer alkoholisiert fährt, kann schnell Verkehrsstraftaten begehen. Illegale Straßenrennen stellen eine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dar und können zu langen Haftstrafen führen. Im Fall von zwei Berliner Rasern wurden diese sogar wegen Mord verurteilt, aufgrund ihrer gefährlichen Fahrt.
Bei sämtlichen Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts beraten wir Sie umfassend und kompetent.

Bei sämtlichen Fragen im Bereich des Verkehrsrechts beraten wir Sie umfassend und kompetent.

Eine fachkundige Unterstützung in Angelegenheiten des Verkehrsrechts ist unerlässlich, da dieses Rechtsgebiet äußerst komplex und vielschichtig ist. Besonders wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, hat eine qualifizierte Vertretung große Bedeutung. Als Rechtsanwälte sind wir darauf spezialisiert, Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts zur Seite zu stehen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir bieten Ihnen rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb davon zu verteidigen.

Im Rahmen unserer Tätigkeiten bieten wir folgende Leistungen an:


  • Verkehrsstrafrecht

    • Für die Einstellung des Verfahrens sorgen

    • Verteidigung vor Gericht

  • Fahrerlaubnisrecht

    • Beratung

    • Vorbereitung auf MPU

  • Unfallregulierung

    • Schadensregulierung

    • Versicherungskontakt

  • Personenschäden

    • Schmerzensgeld erstreiten

  • Bußgeldsachen

    • Erfolgseinschätzung

    • Vertretung in Bußgeldverfahren

  • Verkehrsvertragsrecht

    • Außergerichtliche Vertretung

    • Kaufvertrag & AGB

Wir stehen Ihnen gerne in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts zur Verfügung.
Im Verkehrsrecht unterscheiden wir zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten verhandelt und können mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen können von den zuständigen Behörden mit Geldbußen oder im schlimmsten Fall auch mit einem Fahrverbot belegt werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Wir empfehlen, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und lediglich Ihre persönlichen Daten anzugeben. Durch Äußerungen könnten Sie sich selbst belasten und die Situation verschlimmern.
Personen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen können, haben das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Dies verhindert, dass sie sich selbst oder nahestehende Personen belasten müssen. Zu diesen Personen zählen unter anderem Ehegatten, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt und enthält Einträge über rechtskräftige Entscheidungen, wie beispielsweise Fahrverbote und Punkte. Wir haben die Möglichkeit, Einsicht in das Register zu beantragen. Die Eintragungen unterliegen jedoch bestimmten Tilgungsfristen.
Eine MPU, umgangssprachlich als Idiotentest bezeichnet, ist eine dreiteilige Eignungsprüfung. Sie kann von den Behörden in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Verkehrsstraftaten, angeordnet werden.
Wenn bei einem Unfall der Schädiger gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit seiner Versicherung verstößt, kann die Versicherung Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten begleichen muss, jedoch später die gezahlte Summe von dem bei ihr versicherten Schädiger zurückfordern kann.
Falls Sie in einen Unfall verwickelt sind empfehlen wir, die Polizei zu verständigen und von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Man muss lediglich seine Personalien angeben, um der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Es besteht die Gefahr, dass man sich durch unüberlegte Aussagen selbst belastet oder schadensersatzpflichtig wird. Es ist wesentlich, den Unfallhergang und die entstandenen Schäden so detailliert wie möglich zu dokumentieren, um später gegebenenfalls Ansprüche geltend machen zu können.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie das Recht, die Werkstatt Ihrer Wahl für die Reparatur des Schadens auszuwählen. Dieses Recht kann man gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn jedoch die eigene Versicherung des Schädigers den Schaden reguliert, kann eine Werkstattbindung bestehen, sofern dies im Versicherungsvertrag festgelegt wurde.
Das Bußgeldverfahren findet vorläufig seinen Abschluss mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids. Gegen diesen haben wir die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen.
Beim Erwerb eines Autos stehen Ihnen als Käufer die gängigen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, darunter Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Bei einem Leasing des Fahrzeugs hingegen gelten in der Regel mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Erwerben Sie das Auto von einer Privatperson, sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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