Auto Strafrecht - Schnell. Kompetent. Rechtssicher – Ihr Partner im Verkehrsstrafrecht

Überholmanöver mit Unfallfolge: Haftungsfragen vor Gericht

Fachbeitrag im Verkehrsstrafrecht

Unfallfolge bei Überholmanöver: Jetzt steht die Haftung im Fokus!

Unfälle, die beim Überholen von Rechtsabbiegern auftreten, sind ein häufiges Problem, das oft zu gerichtlichen Streitigkeiten über die Haftungsverteilung führt. Ein besonders komplizierter Fall wurde kürzlich vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein behandelt, bei dem ein Autofahrer in einen Unfall verwickelt wurde, während er einen Rechtsabbieger überholte. Der Rechtsabbieger trug zur Entstehung des Unfalls bei, indem er unerwartet nach links ausschwenkte.

Unfall beim Rechtsabbiegen: Haftungsfragen

Ein Verkehrsunfall führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen, nachdem ein Fahrer beim Abbiegen nach rechts auf sein Grundstück unerwartet nach links ausschwenkte, obwohl er den rechten Blinker gesetzt hatte. Der nachfolgende Fahrer nutzte diese Bewegung, um zu überholen, was zu einem Zusammenstoß führte. Während der Überholende angab, ausreichend Seitenabstand gehalten und seine Geschwindigkeit angepasst zu haben, argumentierte der Abbiegende, dass der Überholende zu schnell und zu nah gefahren sei. Das zuständige Gericht wurde damit beauftragt, den vorrangigen Fehler zu ermitteln: den unzulässigen Überholvorgang oder das fehlerhafte Abbiegeverhalten.

Rechtswidriges Verhalten beim Abbiegen.

Das Urteil des Landgerichts und des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein betont, dass beide Parteien eines Verkehrsunfalls wesentliche Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet haben. 

Nach § 9 Abs. 1 und Abs. 5 StVO sind Fahrer beim Abbiegen verpflichtet, sich korrekt einzuordnen und Gefährdungen zu vermeiden. Der Beklagte hat durch einen unzulässigen Linksschwenk gegen diese Vorschriften verstoßen, während der Kläger sein Überholmanöver weder durch Blinken angezeigt noch die notwendige Rücksichtnahme gezeigt hat. Das Gericht stellte hierzu fest: “Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Kläger sein Überholmanöver nicht durch Blinken angekündigt und ist zudem rücksichtslos und gefährlich gefahren” (OLG Schleswig-Holstein, Az. 7 U 94/23, Rn. 28).

Zudem wurde der Kläger für das Überholen unter unklaren Verkehrsverhältnissen verantwortlich gemacht, was einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 StVO darstellt. Das Gericht erläuterte, dass eine ‚unklare Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dann vorliegt, wenn unter den gegebenen Umständen mit einem ungefährdeten Überholen nicht gerechnet werden darf‘ (OLG Schleswig-Holstein, Az. 7 U 94/23, Rn. 29).

Verteilung der Haftung nach einem Unfall

Dieses Gerichtsurteil verdeutlicht, wie wichtig das Fahrverhalten bei der Haftungsverteilung in Verkehrsunfällen ist. Trotz eines eindeutigen Regelverstoßes des Rechtsabbiegers wurde dem Kläger 60 % der Schuld am Unfall zugeschrieben, da sein riskantes Überholmanöver erheblich zur Unfallsituation beitrug.

Kurz vor der Freigabe der Fahrbahn entschloss sich der Kläger zu einem gefährlichen Überholmanöver, das nicht nur unnötig war, sondern auch ein erhebliches Risiko für alle Beteiligten darstellte. Dieser Fall hebt hervor, wie entscheidend die Beachtung der Verkehrsvorschriften für die Sicherheit auf den Straßen ist.

Unfall? Unklar, wer für den Schaden aufkommt? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht bei der Klärung wichtiger Haftungsfragen. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch!

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Kontakt

Ihre Kanzlei Auto Strafrecht.

Adresse

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8.00–18.00 Uhr
Freitag 8.00–14.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen