Ein unachtsamer Fahrstreifenwechsel führte am 11. August 2022 im Autobahndreieck Erfttal zu einem Unfall zwischen einem BMW X5 und einem Ford Focus. Der BMW-Fahrer wechselte von der BAB 61 auf die linke Spur der BAB 1 und kollidierte mit dem dort bereits fahrenden Ford. Dabei entstanden Schäden am BMW, einschließlich an der Stoßstange und der Radlaufleiste.
Gerichtlicher Streit um Schadensersatz – Klage abgewiesen
Der BMW-Fahrer verlangte Schadensersatz in Höhe von 2.766,42 Euro sowie die Übernahme vorgerichtlicher Anwaltskosten. Das Amtsgericht Brühl entschied jedoch gegen ihn: Aufgrund des Anscheinsbeweises gemäß § 7 Abs. 5 StVO trägt er die volle Verantwortung für den Unfall. Demnach ist ein Spurwechsel nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Beweise entlasten den Ford-Fahrer
Das Gericht fand keine Anhaltspunkte für ein Mitverschulden des Ford-Fahrers. Zeugenaussagen bestätigten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde und die beiden Fahrzeuge sich bereits auf gleicher Höhe befanden. Ein Schulterblick oder ein Blick in den Spiegel hätte den Unfall verhindern können.
Fazit: Konsequenzen für den BMW-Fahrer
Die Klage wurde vollständig abgewiesen, die Verfahrenskosten trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. (Urteil Az.: 23 C 220/23)