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Cannabis am Steuer

Fachbeitrag im Verkehrsstrafrecht

Legalisierung von Cannabis: Neuer THC-Grenzwert für Autofahrer

Die endgültige Verabschiedung der Cannabis-Legalisierung ist nun sicher. Trotz der geplanten Einführung eines neuen THC-Grenzwerts besteht weiterhin das Risiko des Führerscheinverlusts beim Fahren unter dem Einfluss von Cannabis.

Cannabis: Etablierung eines neuen THC-Limits

Am Donnerstag, dem 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert wird als relevant für die Verkehrssicherheit angesehen und könnte bald gesetzlich festgelegt werden. Bislang gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert für Cannabis am Steuer, jedoch wird in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum als Maßstab betrachtet, ab dem Sanktionen drohen.

Der bisherige Grenzwert bleibt zunächst bestehen.

Die Einführung des vorgeschlagenen Grenzwerts erfordert eine Gesetzesänderung durch den Bundestag. Nach dem Beschluss des Bundestags am 6. Juni ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft getreten. Dies wird voraussichtlich frühestens im Juli 2024 geschehen, sobald der Bundesrat das Gesetz beraten hat. Bis eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt, bleiben die aktuellen strengeren Richtlinien in Kraft.

Falls die Gesetzesänderung umgesetzt wird, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, insbesondere bei gleichzeitigem Alkoholkonsum, als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Dies könnte Bußgelder von mindestens 1000 Euro nach sich ziehen, bei Wiederholung sogar bis zu 3500 Euro.

Der ADAC spricht sich für die Implementierung neuer Messverfahren aus.

Auch nach einer möglichen Gesetzesänderung vertreten wir Sie als Rechtsanwälte die Ansicht, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit mindern sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlängern, was zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Daher halten wir eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken für unerlässlich und plädiere dafür, dass diese möglichst frühzeitig erfolgt.

Zusätzlich sollte überprüft werden, ob alternative Messverfahren, wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet sind, eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah zum Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Anwendung ausführlich evaluiert werden.

Daher diskutieren wir über den Grenzwert.

Seit Jahren besteht in der Fachwelt Uneinigkeit über die Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Fahren unter Cannabis-Einfluss. Deutsche Rechtsanwälte für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht haben wiederholt eine Erhöhung des aktuellen THC-Wertes im Blut empfohlen.

Wir vertreten die Ansicht, dass der derzeitige THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm so niedrig ist, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Dieser Grenzwert erlaubt jedoch keinen eindeutigen Schluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Legalisierung von Cannabis

Seit dem 1. April wird Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Erwachsene dürfen nun legal bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mitführen. In privaten Wohnungen sind zudem bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen erlaubt sowie bis zu 50 Gramm Cannabis zur Eigenverwendung. Darüber hinaus ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen gestattet.
Die ursprünglich geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei erhältlich sein sollten, werden vorerst nicht realisiert. Der Verkauf wird zunächst in Deutschland im Rahmen von Modellprojekten getestet, was jedoch ein separates Gesetz erfordert, das derzeit noch nicht verabschiedet wurde.

Sie wurden mit einem erhöhten THC-Wert am Steuer erwischt? Jetzt droht Ihnen der Führerscheinentzug? Als erfahrener Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Verkehrsrecht überprüfen wir Ihren Sachverhalt und unterstützen Sie bei der Abwehr aller Anschuldigungen.

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