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Anhörung im Bußgeldverfahren

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Anhörung im Bußgeldverfahren - So handeln Sie richtig!

Haben Sie ein Schreiben mit dem Betreff “Anhörung zum Bußgeldverfahren” erhalten? In diesem Dokument wird Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß. In der Regel enthält das Schreiben auch ein mehr oder weniger deutliches Lichtbild des Fahrers.

Auf der Rückseite des Anhörungsbogens werden Sie aufgefordert, anzugeben, ob Sie den Verkehrsverstoß anerkenne. Zudem sollen Sie Angaben zu meiner Person und zu dem Vorfall machen.

Bevor Sie übereilte Entscheidungen treffen, ist es entscheidend, beim Ausfüllen des Anhörungsbogens keine schwerwiegenden Fehler zu machen.

Im Folgenden erklären wir als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, was zu tun ist.

Welche Folgen ergeben sich, wenn der Vorwurf bewiesen wird?

Im Falle des Nachweises einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird je nach Art des Verstoßes eine Geldbuße, 1-3 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1-3 Monaten ausgesprochen.

Welche Folgen ergeben sich beim Erhalt des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren?

Der Versand der schriftlichen Anhörung stellt den Startpunkt des Bußgeldverfahrens dar. 

  • Dem Betroffenen wird dabei „rechtliches Gehör“ gewährt, um sich zur Person und zur Sache zu äußern. 

  • Diese Anhörung dient der Behörde zur Feststellung des Fahrers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. 

  • In Deutschland ist nicht der Halter, sondern nur der Fahrer für den Verkehrsverstoß verantwortlich, was von der Bußgeldbehörde ermittelt werden muss. 

    • Allein Kennzeichen oder Fahrzeugtyp sind hierfür nicht ausreichend, außer bei Park- oder Halteverstößen.

  • Die Anhörung des Fahrers muss spätestens 3 Monate nach dem Verkehrsverstoß erfolgen, da andernfalls die Verjährung eintritt. 

    • Die Unterbrechung der Verjährung erfolgt mit der Anordnung der Zusendung der Anhörung, wodurch die Verjährungsfrist von 3 Monaten erneut beginnt.

  • Falls der Betroffene bereits vor Ort von der Polizei angehalten wurde, ist eine zusätzliche Anhörung vor Erlass des Bescheides im Bußgeldverfahren nicht erforderlich, da die Anhörung bereits bei der Polizeikontrolle stattgefunden hat und die Verjährung somit unterbrochen wurde.

  • Erhielt der Halter lediglich einen „Zeugenfragebogen“, wird die Verjährung nicht unterbrochen. 

    • Es ist daher wichtig, die Überschrift des Schreibens zu beachten: „Anhörungsbogen“ oder „Zeugenfragebogen“.

Was sollte man unternehmen, wenn man den Anhörungsbogen erhält?

Bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren ist der Empfänger des Schreibens nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, auch wenn der Anhörungsbogen dies suggeriert.

  • Der Anhörungsbogen muss nicht zurückgesendet werden, es sei denn, die Personalien sind fehlerhaft.

  • Insbesondere ist es nicht erforderlich oder ratsam, bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren anzugeben, wer das Fahrzeug gefahren hat.

    • Aus dem Schweigen dürfen keine negativen Schlussfolgerungen gezogen werden.

  • Deshalb sollte ich:

    • Schweigen, um alle Optionen für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht offenzuhalten.

    • Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen!

Was sind die häufigsten Fragen an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bezüglich des Anhörungsbogens?

  • Welche Rolle spielt der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

    • Der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren informiert über den vorgeworfenen Verstoß und markiert den Beginn des Verfahrens.

    • Er ermöglicht es, sich rechtliches Gehör (Art. 103 GG) zu nutzen und sich zu dem Vorwurf zu äußern.

  • Was steht im Anhörungsbogen?

    • Der Anhörungsbogen enthält Fragen zur Person und zur Sache. Man sollte darauf achten, die beiden Arten von Fragen zu unterscheiden.

    • Fragen zur Person beziehen sich auf allgemeine Daten wie Name, Adresse und Beruf. Sie stehen nicht direkt im Zusammenhang mit dem vorgeworfenen Verstoß.

    • Fragen zur Sache dagegen betreffen den konkreten Verstoß und erfordern besondere Vorsicht.

  • Was sollte man beantworten?

    • Man muss die Fragen zur Person nicht beantworten, da die Behörde in der Regel meine Identität kennt. Bei Fragen zur Sache sollte man jedoch äußerst zurückhaltend sein.

    • Schweigen ist eine Option. Ein Schweigen kann nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

    • Die Annahme, dass ein Schweigen eine Schuld verberge, ist falsch!

    • Auch ein „Teilschweigen“ ist riskant. Wenn man sich nur zu Teilen äußert, kann dies negativ ausgelegt werden.

    • Meine Empfehlung: Schweigen Sie zur Sache!

    • Es ist jedoch nicht ratsam, eine andere Person als Fahrer zu benennen, um die Punkte zu übernehmen. Dies kann zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung führen!

  • Muss man den Anhörungsbogen zurücksenden?

    • Der Anhörungsbogen setzt oft eine Frist (ein bis zwei Wochen) für die Rücksendung. Doch dies ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann ignoriert werden.

    • Man ist nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzusenden!

    • Wenn man jedoch einen Bußgeldbescheid erhält, muss man innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Der Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung des Betroffenen erlassen.

Was sollte man unbedingt vermeiden, wenn man an einer Anhörung im Bußgeldverfahren teilnimmt?

  • Telefonische Diskussion mit dem Sachbearbeiter: 

    • Wir empfehlen Ihnen, den Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde nicht anzurufen, um das Geschehen zu erörtern. 

    • Gespräche werden häufig negativ aufgezeichnet und könnten gegen Sie verwendet werden.

  • Schriftliche Entschuldigungen: 

    • Vermeiden Sie es, schriftliche Entschuldigungen abzugeben, in denen Sie den Verkehrsverstoß zugeben. 

    • Solche Äußerungen könnten als Schuldeingeständnis gewertet werden und sich nachteilig auf Ihre Verteidigung auswirken.

  • Falsche Angaben zum Fahrer: 

    • Bitte machen Sie keine unwahren Angaben und benennen Sie nicht eine andere Person als Fahrer. Dies könnte zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung führen. 

    • Die Bußgeldbehörde überprüft regelmäßig die Identität des Fahrers anhand von Lichtbildern aus dem Anhörungsbogen sowie aus anderen Quellen wie Bürgerämtern oder sozialen Medien.

Was ist der Unterschied zwischen einem Anhörungsbogen und einem Zeugenfragebogen?

  • Per Post erhalten Sie einen Anhörungsbogen, der Ihnen als Fahrer einen Verkehrsverstoß vorwirft, beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß.

    • Bitte achten Sie auf die Überschrift „Anhörungsbogen“.

  • Dies ist kein Zeugenfragebogen.

    • Der Zeugenfragebogen ist ausschließlich für den Halter des Fahrzeugs vorgesehen und trägt die entsprechende Überschrift „Zeugenfragebogen“.

    • In diesem werden Sie gefragt, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Wie wir Ihnen als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht helfen

  • Verjährung: 

    • Wenn der Fahrer nicht der Halter ist, an den der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren versendet wurde, kann man oft durch Verzögerungsmaßnahmen die Verjährung herbeiführen. 

    • Die Bußgeldbehörde steht unter zeitlichem Druck, da sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Verkehrsverstoß den Anhörungsbogen gegenüber dem Fahrer erlassen muss. 

    • Wenn es der Bußgeldbehörde nicht gelingt, rechtzeitig den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr gegen ihn verfolgt werden.

  • Lichtbild nicht eindeutig:

    • Wenn der Fahrer auf dem Lichtbild nicht eindeutig identifizierbar ist, kann durch Schweigen kein direkter Weg zu ihm gefunden werden.

    • Dies ermöglicht mir, einen Bußgeldbescheid durch entsprechendes Vorbringen abzuwehren.

  • Akteneinsicht:

    • Wir können zudem Akteneinsicht nehmen und weitere Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung finden. 

    • Je nach Messgerät müssen spezifische Voraussetzungen für eine korrekte Messung erfüllt sein, und wenn diese nicht gegeben sind, können Fehler auftreten, die man aufdecken kann.

  • Besondere Härte:

    • Wenn der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist und er eine sogenannte besondere Härte nachweisen kann.

    • Dadurch kann oft ein Fahrverbot abgewendet werden.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Haben Sie einen Führerscheinentzug erhalten? Steht Ihnen ein hohes Bußgeld bevor? Dann zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und Einspruch gegen die Behörde zu erheben!

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