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Rechtsanwalt Verteidigung gegen Bußgeldbescheide Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Bußgeldbescheide – und wie man sich wehren kann

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß könnte Ihnen zum Verhängnis werden? Bußgeldbescheide, Fahrverbote und weitere Auflagen im Verkehrsordnungsrecht sind unangenehme Mitteilungen der Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter. Besonders Einträge im Fahreignungsregister (auch bekannt als Verkehrssünderdatei in Flensburg) sowie Fahrverbote können erhebliche Auswirkungen auf Ihr persönliches und berufliches Leben haben. Daher ist es wichtig, sich einen kompetenten Rechtsbeistand zu sichern. So können Sie sich erfolgreich gegen Ordnungsmaßnahmen im Straßenverkehr zur Wehr setzen.

Als Rechtsanwälte für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informieren wir Sie darüber, worauf es ankommt, damit Sie ohne Bußgeld weiterfahren können.

Welche Konsequenzen Ihnen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen

Zu den häufigen Verstößen zählen:

  • Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit

  • Überfahren von Rotlicht

  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands oder dichtes Auffahren

  • Fahren unter Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen

  • Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt

  • Nichteinhaltung der Lenkzeiten

Die Strafen sind in den jeweiligen Verordnungen innerhalb eines festgelegten Rahmens definiert. Bei Verstößen drohen Ihnen insbesondere: 

  • Verwarnungen mit Geldbußen von bis zu 55 EUR

  • Bußgelder bis zu 1.000 EUR (bei Verstößen gegen andere Gesetze können diese teilweise deutlich höher sein)

  • Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)

  • Fahrverbote von bis zu 3 Monaten

Dies ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit mehreren Rechtsverordnungen, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten regeln. Dazu zählen:

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

  • Die FahrzeugZulassungsverordnung (FZV)

  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Zusätzlich kommen weitere Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinzu, wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und das Fahrpersonalgesetz (FPersG) mit entsprechender Verordnung.

Haben Sie Sorgen über Bußgelder, Fahrverbote und andere Strafen? Als Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten.

Wie man sich gegen Bußgelder, Auflagen und Fahrverbote wehren kann

Wenn Ihnen ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot oder andere Strafen drohen, ist es wichtig, Folgendes zu beachten:

  • Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen

    • Dieser dient der Ermittlung des Fahrers, sofern dessen Identität unklar ist (zum Beispiel bei einem unscharfen Blitzerfoto) und der Halter nicht haftet.

    • Wir empfehlen, diesen nicht auszufüllen. Geben Sie keine Angaben zur Sache ab. Sie müssen sich und Ihre Verwandten oder Verschwägerten nicht belasten.

    • Sie sollten lediglich die Angaben zur Person, also persönliche Daten wie Adresse und Namen, bestätigen.

  • Einspruch einlegen

    • Gegen Bußgelder und weitere Ordnungsmaßnahmen können Sie Einspruch erheben.

    • Dieser muss schriftlich innerhalb von 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Bei Fristablauf ohne eigenes Verschulden (zum Beispiel bei Krankheit) können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.

    • Diesen Antrag müssen Sie nicht begründen. Eine Begründung ist erst sinnvoll, nachdem wir durch Akteneinsicht die Aufzeichnungen und Beweismittel gewertet haben und dann anfechten. Häufig können ungenaue Messdaten und Verfahrensfehler zur Einstellung führen.

    • Die Behörden prüfen den Bescheid erneut und stellen das Bußgeldverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren ein (durch einen Abhilfebescheid) oder bestätigen dies.

  • Fahrverbot umgehen

    • Wenn das Fahrverbot eine besondere Härte darstellt, kann man dies auch im Einspruch darlegen.

    • Es ist abzuwägen zwischen der Schwere des Verstoßes, etwaigen früheren Ordnungsverstößen und Straftaten im Straßenverkehr sowie den Auswirkungen des Fahrverbots auf Ihr Privat- und Berufsleben.

    • Besonders gewichtig sind Umstände, wenn Sie als Berufsfahrer oder Außendienstler tätig sind oder aufgrund eines kranken Verwandten auf Ihr Auto angewiesen sind.

  • Aussageverweigerungsrecht

    • Es ist wichtig: Sie müssen sich nicht belasten. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an. Darüber hinaus sollten Sie sich nicht zur Sache äußern.

    • Ihr Schweigen wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt.

    • Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis, ohne anwaltliche Rücksprache, wird gegen Sie im Verfahren verwendet.

  • Verjährungsfrist für Verfolgung und Vollstreckung der Ordnungswidrigkeit

    • Nach Fristablauf darf die Behörde oder das Gericht die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr ahnden beziehungsweise die festgelegte Strafe nicht mehr verfolgen.

    • Die Länge der Frist ist abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit beziehungsweise der Höhe der festgelegten Strafe.

    • Die Verfolgungsverjährungsfrist liegt zwischen 3 Monaten und 3 Jahren.

    • Die Vollstreckungsverjährungsfrist liegt zwischen 3 und 5 Jahren.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Möchten Sie ein Fahrverbot vermeiden? Wir als Rechtsanwälte für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite und verteidigen gegen überhöhte und rechtswidrige Maßnahmen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir verteidigen Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, stehen wir an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung verteidigen und vertreten wir Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Bußgeldverfahrens.

Entscheidend ist, dass Sie die Aussage verweigern und lediglich Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit Sie die kurzen Rechtsmittelfristen nicht verpassen. Wir beantragen die vollständige Akteneinsicht und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden sowie dem Gericht.

Seien Sie unbesorgt bezüglich Bußgeldern. Mit uns bleiben Sie am Steuer.
Falls Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Diesen kann man, muss ihn jedoch nicht begründen. Die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen.
Weist der Bußgeldbescheid gravierende formelle Mängel auf, wie beispielsweise ein unzutreffendes Aktenzeichen oder wenn der Tatort und die Tatzeit nicht angegeben sind, ist der Bußgeldbescheid nichtig. Bei geringfügigen Formfehlern bleibt der Bescheid jedoch gültig und wird rechtskräftig sowie vollstreckbar, sofern man nicht dagegen vorgehe.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit unterliegt grundsätzlich einer Verjährungsfrist von drei Monaten. Nach Ablauf dieser Frist kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr mit einem Bußgeld bestraft werden. Sollte bereits ein Bußgeldbescheid erlassen worden sein, kann auch die Vollstreckbarkeit verjähren. Diese Frist liegt, abhängig von der Höhe des Bußgeldes, bei bis zu 3 Jahren.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch erheben. Dies lohnt sich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Einspruch erfolgreich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau waren oder die Beweismittel fragwürdig sind. Eine Begründung muss beim Einspruch nicht beigefügt werden.
Im Falle eines Fahrverbots sind Sie verpflichtet, Ihren Führerschein innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 4 Wochen) abzugeben. Nach Ablauf des Verbots (Dauer zwischen 1 und 6 Monaten) wird Ihnen der Führerschein wieder ausgehändigt. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist verhängt werden, nach der Sie zunächst eine MPU absolvieren müssen.
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn die Möglichkeit besteht, dass er erfolgreich ist. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind insbesondere dann von Erfolg gekrönt, wenn beispielsweise Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau oder Beweismittel fragwürdig sind. Um die Erfolgsaussichten zu steigern, sollten Sie den Einspruch gründlich begründen.
Bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot verhängt werden. In diesem Fall wird der Führerschein entzogen oder muss bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden. Entscheidend sind die individuellen Umstände, wie zum Beispiel: Hat der Fahrer Punkte im Fahreignungsregister oder befand er sich unter Alkoholeinfluss?
Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten und bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monaten angeordnet werden. Der Entzug des Führerscheins erfolgt dauerhaft. Hierbei wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren (in Ausnahmefällen lebenslang) festgelegt.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich gut auf die MPU vorzubereiten.
Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, an der eigenen Überführung mitzuwirken. Auch Zeugen besitzen ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, denn alles kann gegen Sie verwendet werden und wird als zugestanden betrachtet.

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