Auto Strafrecht - Schnell. Kompetent. Rechtssicher – Ihr Partner im Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Unfall Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Vom Schock zum Schaden - Schritte nach einem Unfall

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Hat Ihr Auto erhebliche Schäden erlitten? Unabhängig davon, ob Sie schuldhaft oder unschuldig sind – der Schock ist stets groß. Doch behalten Sie am Unfallort einen kühlen Kopf, denn es müssen wesentliche Fragen geklärt werden. Dabei geht es nicht nur um die Schadensregulierung; auch dem (vermeintlichen) Unfallverursacher könnten Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot drohen.
Häufig zögern Autofahrer, einen Anwalt einzuschalten, aus Angst vor den Kosten. Doch ohne rechtliche Unterstützung kann die Situation für Sie viel ungünstiger verlaufen. Denn ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht setzt sich für Ihre Rechte ein und hilft, unrechtmäßige Forderungen abzuwenden. So sparen Sie sich möglicherweise höhere Unfallkosten oder sogar ein strafrechtliches Verfahren.

Kosten nach einem Unfall - wer für was und wie viel aufkommen muss

Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, die Schadensregulierung ordnungsgemäß zu gestalten. Dabei sollten Sie folgendes berücksichtigen: Die Kostentragung hängt von der Beteiligung am Unfall ab!

  • Wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld tragen

    • Sie müssen keine Kosten übernehmen

    • Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für die Schäden sowie für Ihre Anwaltskosten

    • Der gesamte Prozess der Schadensregulierung erfolgt über die KFZ-Haftpflichtversicherung

  • Wenn Sie Teilschuld haben

    • Die Schuld wird je nach individuellem Verschuldungsgrad auf die Beteiligten aufgeteilt

    • Schadens- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet

  • Wenn Sie die volle Schuld am Unfall tragen

    • Wir empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen

    • Dieser kann unrechtmäßige Forderungen abwehren und Kosten reduzieren

    • Unter keinen Umständen sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

    • Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eingeleitet

      • Sie sollten von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen

      • Geben Sie lediglich Ihre Personalien an

      • Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen, der am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden ist

      • Bei einer Vollkaskoversicherung werden auch die Schäden an Ihrem Fahrzeug abgedeckt

    • Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:

      • Unfallflucht

      • Unterlassene Hilfeleistung

      • Fahrlässige Körperverletzung

      • Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen helfen

Viele Beteiligte an einem Autounfall zögern, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Anwaltskosten und die hohen Versicherungskosten können abschreckend wirken. Doch es lohnt sich für Sie! Wir unterstütze Sie in Berlin bei allen Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Egal, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Wir helfen Ihnen dabei, mit allen Anschuldigungen und Forderungen umzugehen. Dabei gehen wir konsequent gegen unberechtigte Ansprüche vor und setzen Ihre Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche durch. Zudem erstellen wir professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Ist an Ihrem und dem anderen Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden? Wissen Sie nicht, wer die Schadensregulierung übernimmt? Wir klären Sie auf und unterstützen Sie bei der Abwehr und Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen!
Im Falle eines Verkehrsunfalls übernimmt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. Diese deckt sowohl die Schäden am anderen Fahrzeug als auch die Anwaltskosten des Geschädigten. Die eigenen Schäden werden jedoch nicht erstattet. Eine Vollkaskoversicherung hingegen trägt die Kosten für sämtliche Schäden.
Im Falle, dass Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Kostenübernahme von der Schuldfrage ab. Sollten Sie als Verursacher des Unfalls vollständig verantwortlich sein, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am anderen Fahrzeug sowie für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, wird diese auch Ihren eigenen Schaden abdecken.
Wenn Sie hingegen unschuldig an dem Unfall sind, tragen Sie keine Kosten. Bei einer Teilschuld werden die Kosten jedoch entsprechend aufgeteilt.
Zur Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall verwenden wir in der Regel einen Unfallbericht, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort. Sollte dies nicht möglich sein oder die Polizei nicht anwesend gewesen sein, hat man die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein professionelles KFZ-Gutachten der Fahrzeuge erstellt. Eine klare Feststellung der Schuldfrage ist von großer Bedeutung für die Versicherung.
Nein, bei einem Auffahrunfall ist die Schuld nicht zwangsläufig beim Hintermann. Wenn der Vorausfahrende ohne erkennbaren Anlass eine Vollbremsung macht und der Hintermann nicht rechtzeitig reagieren kann, liegt die Schuld nicht bei mir. Es sei denn, es gibt Umstände wie Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.
Bei einem Unfall umfasst der Ablauf die Regulierung des Schadens sowie die Auszahlung von Entschädigungen, um sicherzustellen, dass die nicht schuldhafte Partei in ihre vorherige Position vor dem Unfall zurückgeführt wird. Dieses Ziel streben wiran, um eine Gleichheit der Bedingungen zwischen den Parteien zu gewährleisten.
Im Falle einer Teilschuld werden die Anwaltskosten anteilig zurückerstattet. Jede Partei trägt die Kosten, für die sie entsprechend der Haftungsquote verantwortlich ist, und erstattet der anderen Partei diese. Dies betrifft sowohl die Anwaltskosten als auch die Schadenskosten, die am Fahrzeug oder an Personen entstanden sind.
Unachtsames und nachlässiges Fahren kann zu Punkten, Geldbußen oder einem Fahrverbot führen. In Situationen von Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung kann zudem eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Auch eine Freiheitsstrafe droht, wenn unvorsichtiges Fahren als fahrlässige Körperverletzung eingestuft wird.
Bewahren Sie an der Unfallstelle Gelassenheit. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe oder rufen Sie einen Krankenwagen. Lassen Sie die Polizei Ihre Daten am Unfallort erfassen. Aber wichtig: Machen Sie keine Schuldeingeständnisse! Dies könnte Ihnen schaden. Am besten kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt.
Setzen Sie sich noch am Unfallort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, da wir Ihnen bei einem Autounfall stets behilflich sein können. Unabhängig davon, ob Sie als Unschuldiger, Mitschuldiger oder (vermeintlicher) Hauptverursacher involviert sind, unterstützen wir Sie bei der Abwehr und Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht werden in der Regel vom Hauptverursacher des Unfalls getragen, also von der Person, die für den Unfall verantwortlich ist. In den meisten Fällen übernimmt dies die Haftpflichtversicherung oder gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Schäden zu regulieren.

Rechtsgebiet

Rechtsanwälte

Kontakt

Ihre Kanzlei Auto Strafrecht.

Adresse

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8.00–18.00 Uhr
Freitag 8.00–14.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen