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Rechtsanwalt Neuer Bußgeldkatalog 2024 Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Bußgeldkatalog 2024: Ein Einspruch kann von Vorteil sein!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Droht Ihnen der Entzug des Führerscheins? 

Am 09.11.2021 trat der derzeit gültige Bußgeldkatalog in Kraft, begleitet von einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die zahlreiche Neuregelungen mit sich brachte. Dies führte zu höheren Bußgeldern, beispielsweise für Falschparken oder die unrechtmäßige Nutzung einer Rettungsgasse. Zudem wurden viele Regelungen zum Schutz von Radfahrern eingeführt.

Doch einen Bußgeldbescheid oder den Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie nicht einfach akzeptieren. Legen Sie gemeinsam mit uns, Einspruch ein, und wir prüfen die Angelegenheit für Sie. Auch bei technischen Auffälligkeiten beim Blitzer stehen wir Ihnen mit erfahrenen Sachverständigen zur Seite. Darüber hinaus überprüfen wir für Sie die Verjährung.

Bußgeldkatalog: Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten für Autofahrer in Deutschland

Der Bußgeldkatalog (BKat), der seit 2001 in Deutschland in Kraft ist, stellt ein wichtiges Instrument im Verkehrsrecht dar.

  • Er listet als Verordnung sämtliche Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie die entsprechenden Verwarnungsgelder auf.

    • Zusätzlich enthält er Informationen zum Regelsatz des Bußgeldes, den zu erwartenden Punkten in Flensburg und der Dauer des Fahrverbots.

    • Diese Beträge fungieren als Richtwerte und können je nach Einzelfall und fahrlässigem Handeln variieren.

  • Der Bußgeldkatalog wird häufig auch als Punktekatalog, Strafenkatalog oder Strafkatalog bezeichnet.

  • Die letzte wesentliche Änderung erfolgte 2014, als das neue Punktesystem eingeführt und die Verkehrsstrafen entsprechend angepasst wurden.

  • Aktuell unterscheidet der Bußgeldkatalog vier Schweregrade von Verstößen im Straßenverkehr, die jeweils mit Punkten in Flensburg belegt werden:

    • Schwere Ordnungswidrigkeiten – 1 Punkt

    • Grobe Ordnungswidrigkeiten (mit Regelfahrverbot) – 2 Punkte

    • Straftat – 2 Punkte

    • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug – 3 Punkte

Ein Bußgeld erhalten? Legen Sie mit mir, Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Einspruch ein!

Fahrverbot, Punkte, Geldstrafe - Alles im Bußgeldverzeichnis.

  • Der Bußgeldkatalog in Deutschland umfasst verschiedene Aspekte des Straßenverkehrs, darunter:

    • Halten und Parken

    • Rotlichtverstöße

    • Verhalten bei Verkehrskontrollen

    • Verstöße gegen Beleuchtung und Warnzeichen am Fahrzeug

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Er besteht im Wesentlichen aus einer umfassenden Bußgeldtabelle, die sämtliche Sanktionen und Vergehen auflistet.

  • Im Internet stehen verschiedene Bußgeldrechner zur Verfügung, mit denen man vorab erfahren kann, welche Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog zu erwarten sind, noch bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.

    • Diese Bußgeldrechner bieten eine Schätzung des Strafmaßes und oft auch eine Berechnung der Flensburg-Punkte.

    • Dennoch variieren die Bußgelder je nach Einzelfall, da jedes Vergehen individuell betrachtet wird.

    • Die Entscheidung über Art und Schwere der Bestrafung liegt letztendlich im Ermessen der Behörde.

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Droht Ihnen ein hohes Bußgeld? Kontaktieren Sie uns jetzt als Ihre Anwälte für Verkehrsrecht und legen Sie Einspruch ein!

Die Geschwindigkeit

  • Zu den häufigsten Verkehrsstrafen zählt die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den obersten fünf. 

    • Je nach Schweregrad kann sie als Ordnungswidrigkeit oder als gravierende Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. 

  • Im Bußgeldkatalog sind Geschwindigkeitsüberschreitungen sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften getrennt aufgeführt. 

  • Innerhalb einer Ortschaft sind die Strafen in der Regel höher. 

    • Wiederholungstäter müssen mit verschärften Sanktionen rechnen. 

    • Darunter fällt ein einmonatiges Fahrverbot, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mehrmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt werden.

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drohen 200 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. 

    • Innerorts hingegen kann der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit mit 260 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Überholen

Eine häufige Verkehrsordnungswidrigkeit stellt das falsche oder illegale Überholen dar.

  • Ein solches Verhalten kann äußerst gefährliche Situationen für Sie und andere Verkehrsteilnehmer hervorrufen.

  • Im Falle eines Überholverbots beträgt das Bußgeld für das Überholen laut Bußgeldkatalog 70 Euro.

  • Besonders riskant wird es, wenn das Überholen unter unklaren Verkehrslagen erfolgt.

    • Dies kann nicht nur zu Gefährdungen, sondern auch zu Unfällen führen.

    • In solchen Fällen steigt das Bußgeld auf 80 bis 100 Euro, und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg, gemäß dem Bußgeldkatalog.

Abstand

Ein Bußgeldbescheid kann auch aufgrund eines Abstandsverstoßes erlassen werden, was zu erheblichen Bußgeldern führen kann.

Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen ist von entscheidender Bedeutung.

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand bei 50 km/h etwa 15 Meter betragen, während er außerhalb geschlossener Ortschaften bei 100 km/h etwa 50 Meter betragen sollte.

  • Außerorts können Autofahrer sich an den Leitpfosten orientieren, die in der Regel 50 Meter voneinander entfernt sind.

    • Der Abstand entspricht immer der Hälfte des Tachowerts.

  • Im Bußgeldkatalog sind für Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h – wie auf Autobahnen – folgende Strafen vorgesehen:

    • Abstand weniger als 5/10 vom halben Tachowert: 75 Euro, 1 Punkt

    • Abstand weniger als 4/10 vom halben Tachowert: 100 Euro, 1 Punkt

    • Abstand weniger als 3/10 vom halben Tachowert: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    • Abstand weniger als 2/10 vom halben Tachowert: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

    • Abstand weniger als 1/10 vom halben Tachowert: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Vorfahrt

Der Bußgeldkatalog sanktioniert ebenfalls das Missachten der Vorfahrt durch Fahrer. 

  • An Kreuzungen ohne Verkehrszeichen oder Ampeln kommt die Rechts-vor-links-Regelung zur Anwendung, andernfalls können Unfälle entstehen. 

  • Linksabbieger sind häufig dazu verpflichtet, zu warten und dem Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren. 

  • Die Beachtung von Haltezeichen wie Stoppschildern und Haltelinien ist gemäß StVO besonders bedeutend. 

    • Die Missachtung eines Stoppschilds mit Behinderung zieht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro nach sich, während das Nicht-Halten an einer Haltelinie mit 10 Euro bestraft wird. 

    • Diese Beträge können jedoch bei Gefährdung oder Sachbeschädigung auf 100 bis 120 Euro steigen.

Straftaten im Katalog der Bußgelder

Im Bußgeldkatalog für Verkehrssünden sind insbesondere hohe Geldstrafen bei Alkoholverstößen vorgesehen.

  • Es gilt die 0,5 Promille-Grenze; für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sogar die 0,0 Promille-Grenze.

  • Die Strafen erhöhen sich mit jedem Verstoß.

    • Bereits bei der ersten Fahrt unter Alkoholeinfluss muss der Fahrer 500 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

    • Führt das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall oder einer Gefährdung, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine MPU.

  • Auch Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht sind im Bußgeldkatalog aufgeführt.

    • Hier können deutlich höhere Strafen verhängt werden, die dem Strafrecht unterliegen.

Wurden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt? Vermeiden Sie ein Fahrverbot und ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzu! Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Führerschein zurückzuerhalten!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht

Droht Ihnen der Führerscheinentzug? Haben Sie eine rote Ampel überfahren? Wir bieten umfassende Beratung und Verteidigung im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht an. Innerhalb eines Bußgeldverfahrens kann man folgende Strategien anwenden:

  • Verjährung des Bußgeldverfahrens: 

    • Wenn der Fahrer nicht der Halter ist, dem der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren zugeschickt wurde, kann man die Verjährung des Bußgeldverfahrens erwirken. 

    • Häufig gelingt es der Bußgeldbehörde nicht, innerhalb von drei Monaten einen Bußgeldbescheid gegen den Fahrer zu erlassen.

  • Abwehr des Bußgeldbescheids: 

    • Wenn der Fahrer auf dem Lichtbild nicht eindeutig identifiziert werden kann und geschwiegen wurde, kann man den Bußgeldbescheid erfolgreich abwehren.

  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: 

    • Wir lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, nachdem verschiedene Anhaltspunkte geprüft wurden.

  • Nachweis der besonderen Härte: 

    • Wenn der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, erbringen wir den Nachweis der besonderen Härte, um erfolgreich gegen ein Fahrverbot vorzugehen.

  • Darüber hinaus bieten wir umfassende Verteidigung im Verkehrsstrafrecht, insbesondere bei Delikten wie „Unfallflucht“, Körperverletzung sowie Alkohol- und Drogenverstößen im Straßenverkehr.

Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Einspruch einzulegen.

Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis des Fahrers bestehen, jedoch ist es ihm für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten untersagt, ein Auto, Lkw oder andere Kraftfahrzeuge zu führen. Während dieser Zeit muss der Verkehrssünder seinen Führerschein abgeben und erhält ihn nach Ablauf des Fahrverbots zurück.

Ja. Zahlen Sie nicht voreilig und nehmen Sie den Bußgeldbescheid erst nach einer gründlichen Überprüfung durch einen Rechtsanwalt an. Häufig gibt es die Chance, einem übertriebenen Blitzer erfolgreich zu widersprechen.
Die Verjährungsfrist für Verstöße gemäß § 24 StVG beträgt zunächst 3 Monate. Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids verlängert sich diese Frist auf 6 Monate. § 33 OWiG führt verschiedene Unterbrechungstatbestände auf. Bei jeder wirksamen Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Die Geldbußen werden verdoppelt, wenn ein fehlerhaftes Abbiegen oder das Versäumnis der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen vorliegt. Zudem ist beim Überholen von Radfahrern ein seitlicher Abstand von 2 Metern erforderlich (innerorts 1,5 Meter).
Bei den traditionellen Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung wird eine Toleranz von 3 km/h für Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 % der erfassten Geschwindigkeit für Geschwindigkeiten über 100 km/h angewendet. Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kann jedoch komplizierter sein.

Die Geldstrafen für überhöhte Geschwindigkeit wurden jedoch erheblich angehoben. Die Regelgeldbuße für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt nun bis zu 800,00 EUR, während man für zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 700,00 EUR zahlen muss.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h zu schnell und außerhalb ab 41 km/h zu schnell. Bei wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen um mehr als 25 km/h kann man ein Fahrverbot verhängen. Die relevanten Bestimmungen sind in § 4 der Bußgeldkatalogverordnung zu finden.

Das rechtswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unzulässige Halten auf Schutzstreifen wird im neuen Bußgeldkatalog kostspieliger. Die Geldbußen für diese Verstöße steigen von derzeit 15 Euro auf bis zu 100 Euro. Bei einer Behinderung oder Gefährdung besteht zudem die Möglichkeit, dass ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird.

Wer bei Rot über die Ampel fährt, setzt sich einem Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg aus. Sollte die Rotphase zum Zeitpunkt des Verstoßes bereits länger als eine Sekunde gedauert haben, kommen zusätzlich zum Bußgeld zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot hinzu.

Ja, insbesondere wenn eine angeordnete MPU nicht bestanden wird. In der Regel wird eine MPU angeordnet, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) nach Alkoholkonsum mindestens 1,6 Promille beträgt. Zudem werden drei Punkte in Flensburg vermerkt und es fällt eine Geldstrafe an.

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