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Rechtsanwalt Schadensregulierung Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Der Vorfall - zunächst der Schock und anschließend der Schaden

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Wurde Ihr Auto schwer beschädigt? Unabhängig davon, ob Sie Schuld an dem Vorfall tragen oder nicht, ist der Schock oftmals groß. Es ist jedoch wichtig, am Unfallort einen klaren Kopf zu bewahren. Neben medizinischen Fragen müssen auch rechtliche Aspekte geklärt werden: Reparatur, Ersatzwagen, Nutzungsausfallschaden oder merkantiler Minderwert – als Geschädigter liegt die Schadensregulierung in Ihrer Verantwortung. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht kennen wir die notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

Welche Ansprüche Sie als Unfallopfer habe

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie sollten in den Zustand versetzt werden, in dem Sie sich ohne das Unfallereignis befinden würden. Dazu zählen insbesondere:

    • Die Reparatur der beschädigten Fahrzeugs oder die Anschaffungskosten für ein entsprechendes Ersatzfahrzeug;

    • Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also die Entschädigung für den Wertverlust, den das Fahrzeug erleidet, weil es nunmehr als Unfallwagen gilt;

    • Der Ersatz für Gutachter- oder Werkstattkosten, soweit diese zur Ermittlung des Schadens erforderlich waren;

    • Der Ersatz für Kosten, die möglicherweise für den Einsatz der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens angefallen sind;

    • Der Ersatz sonstiger Kosten und Aufwendungen, wie zum Beispiel Verwaltungsgebühren für die Ummeldung, eine Nebenkostenpauschale, Spritkosten bei einem leeren Tank, versäumte Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie der Nutzungsausfallschaden;

    • Ersatz der notwendigen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall, inklusive erforderlicher Umbauten der Wohnung, falls Ihre Verletzung Ihre Mobilität beeinträchtigt;

    • Ein angemessenes Schmerzensgeld, das sich nach der Dauer und Schwere der Verletzung richtet;

    • Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, um festzustellen, dass der Unfallgegner haftet.

  • Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil verringern.

Sie haben Ansprüche auf Ersatz der Unfallschäden. Häufig verlieren Unfallopfer die Übersicht darüber, was ihnen zusteht. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht machen wir geltend, was Ihnen zusteht.

Der optimale Vorgehensweise für Sie

Um sicherzustellen, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben, ist es wichtig, dass Sie folgendes beachten:

  • Am Unfallort:

    • Geben Sie keine Zugeständnisse und unterschreiben Sie nichts.

    • Tauschen Sie die Personalien mit dem Unfallgegner aus. Notieren Sie sich das Nummernschild und lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen. Der Unfallgegner ist verpflichtet, sich auszuweisen. Als Unfallopfer haben Sie das Recht, die Personalien zu erfahren.

    • Einige Versicherungen melden sich unmittelbar nach dem Unfall bei Ihnen. Gehen Sie nicht darauf ein und bestehen Sie darauf, zuerst mit einem Anwalt zu sprechen.

    • Bei Personenschäden oder größeren Schäden rufen Sie die Polizei.

    • Dokumentieren Sie Beweise, indem Sie Zeugenaussagen von Passanten erfassen, Fotos vom Unfallhergang machen und Rechnungen sowie Dokumente aufbewahren.

  • Nach dem Unfall

    • Kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.

    • Bei größeren Schäden können Sie den Schaden durch einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten feststellen lassen.

    • Verweisen Sie auf Ihren Anwalt, wenn Sie kontaktiert werden.

Wenn es kracht, ist es entscheidend, angemessen zu reagieren. Als Rechtsanwälte können wir Ihnen am effektivsten helfen, wenn Sie uns die Schadensregulierung anvertrauen.

Warum ein Rechtsanwalt für Unfallopfer von großer Bedeutung ist

Selbst als Unfallopfer sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:

  • Die Interessen der Versicherung des Unfallgegners stehen Ihren Interessen entgegen. Diese werden versuchen, Ihre Ansprüche zu bestreiten und zu reduzieren.

    • Ein Rechtsanwalt informiert Sie über den vollständigen Umfang Ihrer Ansprüche.

  • Die gegnerische Versicherung hat die Schadensregulierung als ihr Tagesgeschäft. Sie sind darin nicht so erfahren wie die Sachbearbeiter.

    • Ein Rechtsanwalt vertritt Sie auf Augenhöhe.

  • Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

    • Bei einer Teilschuld übernehmen Sie einen entsprechenden Teil.

Mit einem Rechtsanwalt sind Sie bestens beraten. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Es ist sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten!

Viele Beteiligte eines Autounfalls zögern, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine Unfallregulierung ohne einen Rechtsanwalt ist fahrlässig. Selbst wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld tragen, wird Ihnen die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche nicht mitteilen.

Wir unterstützen Sie in bei sämtlichen Anliegen bezüglich Ihres Verkehrsunfalls. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Mit unserer Beratung und Vertretung sorgen wir dafür, dass Sie den vollen Ersatz Ihrer Ansprüche erhalten.

Meine Maxime ist die außergerichtliche Auseinandersetzung. Sollte es notwendig sein, setzen wir Ihr Recht jedoch auch gerichtlich durch.

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Ist an Ihrem und dem anderen Fahrzeug erheblicher Schaden entstanden? Als Rechtsanwälte informieren wir Sie darüber.
Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden auf. Diese deckt sowohl die Schäden am anderen Fahrzeug als auch die Anwaltskosten des Geschädigten.
Nach einem Unfall stehen Ihnen als Unfallopfer verschiedene Ansprüche zu, die von der gegnerischen Versicherung beglichen werden müssen. Dazu gehören die Kosten für Reparaturen oder die Wiederbeschaffung, die Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Ausgaben für die Schadensregulierung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
Das Gericht entscheidet über die Schuldfrage, nachdem es die Beweislage gewürdigt hat. In diesem Zusammenhang sind der Unfallbericht der Polizei, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort von Bedeutung. Daher ist es für uns als Rechtsanwälte wichtig, dass Sie als Unfallopfer den Vorfall so gut wie möglich dokumentieren. Unter keinen Umständen sollten Sie die (Teil-)Schuld eingestehen.

Nein, bei einem Auffahrunfall trägt der Hintermann nicht zwangsläufig die Schuld. Wenn der Vorausfahrende ohne erkennbaren Anlass eine Vollbremsung macht und der Hintermann nicht rechtzeitig reagieren kann, liegt die Verantwortung nicht bei mir. Es sei denn, es gibt Umstände wie Kinder oder Tiere auf der Straße.

Die Schadensregulierung umfasst den gesamten Prozess nach einem Unfall, beginnend mit der Schadensermittlung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Versicherung der Gegenseite wird versuchen, Ihre Ansprüche zu minimieren. Aus diesem Grund ist es für uns als Rechtsanwälte entscheidend, den Sachbearbeitern auf Augenhöhe zu begegnen.
Im Falle einer Teilschuld wird Ihr Anspruch um den prozentualen Anteil Ihrer eigenen Schuld reduziert. Um festzustellen, wie hoch der persönliche Schuldanteil ist, beziehen wir uns auf die Umstände und Handlungen, die zu dem Unfall geführt haben.
Bei unvorsichtigem und fahrlässigem Fahren besteht die Gefahr, Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot zu erhalten. Sollten Sie Fahrerflucht begangen oder keine Erste Hilfe geleistet haben, können auch Freiheitsstrafen auf Sie zukommen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Fahrverhalten so unvorsichtig war, dass es als fahrlässige Körperverletzung interpretiert wird.
Bleiben Sie an der Unfallstelle ruhig und rufen Sie, wenn nötig, die Polizei sowie Rettungskräfte. Als Unfallopfer ist es wichtig, den Vorfall so gründlich wie möglich zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Kontaktieren Sie danach einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und vermeiden Sie den Kontakt zur gegnerischen Versicherung.
Kontaktieren Sie uns bereits am Unfallort, denn wir können Ihnen bei einem Autounfall stets behilflich sein. Selbst wenn Sie als Unfallopfer unschuldig sind, ist es unklug, keinen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für den vollständigen Schadensersatz ein.
Die Kosten für meinen Rechtsbeistand werden von dem Hauptverursacher des Unfalls getragen, also von der Person, die für den Verkehrsunfall verantwortlich ist. In der Regel kommt dafür die Haftpflichtversicherung oder sogar die Vollkaskoversicherung auf. Wir als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie bei der Regulierung des Schadens.

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