Falls Sie bei einem Verkehrsunfall Schaden erlitten haben, sollten Sie aktiv werden, um Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einzufordern. Eine Versicherung wird Ihnen nicht automatisch eine Entschädigung zukommen lassen.
Bevor Sie eine Schmerzensgeldklage einreichen, raten wir Ihnen, den außergerichtlichen Weg zu versuchen.
Dies kann Ihnen helfen, hohe Anwalts- und Verfahrenskosten zu vermeiden, die auftreten können, wenn Ihre Klage erfolglos bleibt.
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Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder direkt beim Verursacher ein.
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Begründung und Nachweise: Legen Sie dem Antrag eine detaillierte Begründung Ihrer Forderung, eine Frist für die Antwort und ausreichende Beweise für Ihre Verletzungen bei.
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Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung wird den Antrag prüfen und entweder zustimmen, ablehnen oder Sie zu Verhandlungen einladen.
Sollte die Haftpflichtversicherung sich weigern, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen, haben Sie die Möglichkeit, eine Zivilklage einzureichen.
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Klage einreichen: Reichen Sie Ihre Klage frist- und formgerecht beim Gericht ein, um einen Zivilprozess einzuleiten.
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Prozesskostenvorschuss: Das Gericht verlangt einen Prozesskostenvorschuss, den Sie im Erfolgsfall erstattet bekommen.
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Gerichtsverfahren: Im Prozess werden alle Beweise gesichtet und Zeugen vernommen. Das Gericht entscheidet, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht.
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Auszahlung: Bei einem erfolgreichen Prozess erhalten Sie die zugesprochene Schmerzensgeldsumme.
Haftpflichtversicherungen lehnen oft Schmerzensgeldforderungen ab, weil die Verletzungen als zu geringfügig eingestuft werden. Insbesondere bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit (unter 10 km/h) können diese als „Bagatellschaden“ betrachtet werden.
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Hartnäckig bleiben: Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Es gibt keine zulässige Mindestgrenze für die Geltendmachung von Schmerzensgeld.
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Verhandeln: Sie können auch für eine geringe Schmerzensgeldsumme mit der Versicherung verhandeln.