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Schmerzensgeld nach Unfall

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Ich setze Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durch

Wir verstehen, wie belastend die Zeit nach einem schweren Unfall sein kann. Deshalb ist es unser Ziel, Ihnen den Rücken zu stärken und Ihre Rechte durchzusetzen.

Bei Fragen zu Schmerzensgeld und Schadenersatz stehen wir Ihnen zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche anerkannt und erfüllt werden. Komplikationen mit Versicherungen können frustrierend sein – wir setzen uns dafür ein und kämpfe für Ihr Recht.

Egal, ob Autounfälle, Motorradunfälle oder Fahrradunfälle – als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen wir an Ihrer Seite.

Was versteht man unter Schmerzensgeld? Alles, was Sie wissen sollten

Wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und dabei ohne eigenes Verschulden Verletzungen erleidet, ist das besonders tragisch. In solchen Situationen dient das Schmerzensgeld als eine Art Entschädigung für den erlittenen körperlichen Schaden.

  • Da Schmerzempfindungen von Person zu Person unterschiedlich sind, gestaltet sich die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs oft als schwierig.

    • Üblicherweise wird eine Ausgleichsfunktion angewendet, die die erlittenen Verletzungen, das psychische Trauma und mögliche Einschränkungen der Lebensfreude in eine bestimmte Geldsumme umwandelt.

  • Obwohl das Schmerzensgeld den Schmerz und das Leid nicht rückgängig machen kann, bietet es eine Form der Genugtuung.

  • Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt. Dazu zählen:

    • Schwere der Verletzungen: Je schwerer die Verletzungen, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus.

    • Dauer der Heilung: Langwierige Heilungsprozesse können die Summe erhöhen.

    • Psychische Auswirkungen: Traumata und psychische Belastungen werden ebenfalls berücksichtigt.

    • Einschränkungen im Alltag: Wenn die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt ist, erhöht sich der Anspruch auf Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall: Wann haben Sie ein Recht auf Entschädigung?

Ein Verkehrsunfall kann nicht nur langwierige bürokratische und Reparaturprozesse nach sich ziehen, sondern auch schwerwiegendere Themen aufwerfen, wenn es Verletzte gibt. Jeder Unfallbeteiligte hat grundsätzlich die Möglichkeit, Schmerzensgeld vom Unfallverursacher zu fordern, doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Um Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall zu verlangen, müssen folgende Bedingungen belegt werden:

    • Schwere Verletzungen: Sie haben bei dem Unfall erhebliche körperliche Schäden erlitten.

    • Kausalität der Verletzungen: Ihre Verletzungen sind unmittelbar durch den Unfall verursacht worden.

    • Verschulden des Unfallverursachers: Der Unfallverursacher hat fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

  • In der Regel ist es bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kein Problem, diese Bedingungen zu erfüllen. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

    • Fälle, in denen kein Schmerzensgeld beansprucht werden kann

    • In folgenden Situationen können Sie in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen:

    • Leichte Verletzungen: Bei leichten Verletzungen wie Schürfwunden oder Prellungen besteht meist kein Anspruch.

    • Unfallverursacher unter 10 Jahren: Wenn der Unfallverursacher jünger als 10 Jahre alt ist, kann kein Schmerzensgeld gefordert werden.

    • Angehörige eines Todesopfers: Schmerzensgeld für psychische Schäden kann in der Regel nicht von Angehörigen eines Todesopfers eingeklagt werden, es sei denn, es liegt eine übermäßige Beeinträchtigung vor.

  • Gerichtliche Entscheidungen und Ausnahmen

    • Obwohl diese Kriterien überwiegend als Richtlinie gelten, gibt es Ausnahmen.

    • Es wurden Fälle dokumentiert, in denen geringe Beträge für leichte Prellungen zugesprochen wurden.

    • Zudem kann es in Fällen von schwerem Trauma und Depressionen nach dem Tod eines Familienangehörigen möglich sein, Schmerzensgeld zu erhalten, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung nachgewiesen wird.

    • Gerichtsentscheidungen zeigen, dass es sich lohnen kann, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Wie Sie nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld beanspruchen: Eine detaillierte Anleitung

Falls Sie bei einem Verkehrsunfall Schaden erlitten haben, sollten Sie aktiv werden, um Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einzufordern. Eine Versicherung wird Ihnen nicht automatisch eine Entschädigung zukommen lassen.

  • Außergerichtliches Vorgehen

Bevor Sie eine Schmerzensgeldklage einreichen, raten wir Ihnen, den außergerichtlichen Weg zu versuchen.

Dies kann Ihnen helfen, hohe Anwalts- und Verfahrenskosten zu vermeiden, die auftreten können, wenn Ihre Klage erfolglos bleibt.

  • Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder direkt beim Verursacher ein.

  • Begründung und Nachweise: Legen Sie dem Antrag eine detaillierte Begründung Ihrer Forderung, eine Frist für die Antwort und ausreichende Beweise für Ihre Verletzungen bei.

  • Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung wird den Antrag prüfen und entweder zustimmen, ablehnen oder Sie zu Verhandlungen einladen.

  • Einreichen einer Zivilklage

Sollte die Haftpflichtversicherung sich weigern, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen, haben Sie die Möglichkeit, eine Zivilklage einzureichen.

  • Klage einreichen: Reichen Sie Ihre Klage frist- und formgerecht beim Gericht ein, um einen Zivilprozess einzuleiten.

  • Prozesskostenvorschuss: Das Gericht verlangt einen Prozesskostenvorschuss, den Sie im Erfolgsfall erstattet bekommen.

  • Gerichtsverfahren: Im Prozess werden alle Beweise gesichtet und Zeugen vernommen. Das Gericht entscheidet, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht.

  • Auszahlung: Bei einem erfolgreichen Prozess erhalten Sie die zugesprochene Schmerzensgeldsumme.

  • Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln!

Haftpflichtversicherungen lehnen oft Schmerzensgeldforderungen ab, weil die Verletzungen als zu geringfügig eingestuft werden. Insbesondere bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit (unter 10 km/h) können diese als „Bagatellschaden“ betrachtet werden.

  • Hartnäckig bleiben: Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Es gibt keine zulässige Mindestgrenze für die Geltendmachung von Schmerzensgeld.

  • Verhandeln: Sie können auch für eine geringe Schmerzensgeldsumme mit der Versicherung verhandeln.

Benötigt man einen Rechtsanwalt, um Schmerzensgeld geltend zu machen?

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um Schmerzensgeld in einem außergerichtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren geltend zu machen. Dennoch raten wir dringend dazu, sich anwaltliche Unterstützung zu holen.

  • Vorteile eines Rechtsanwalts bei Schmerzensgeldforderungen

    • Komplexe Rechtslage: Ohne juristische Expertise sind Sie vor Gericht im Nachteil. Als Rechtsanwälte kennen wir die rechtlichen Feinheiten und können Ihre Erfolgsaussichten erhöhen.

    • Vermeidung von Fehlern: Der gegnerische Anwalt wird alles daran setzen, Ihre Ansprüche herunterzuspielen. Mit meiner Erfahrung an Ihrer Seite können Sie diesem Druck besser standhalten und Fehler vermeiden.

    • Strategische Beratung: Wir können Ihnen helfen, die richtige Strategie zu entwickeln, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Außergerichtliche Schmerzensgeldforderung

Den Antrag auf Schmerzensgeld können Sie zwar selbst bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers stellen, aber auch hier ist anwaltliche Beratung von Vorteil.

  • Optimale Vorgehensweise: Als Rechtsanwälte können wir Ihnen die besten Schritte erläutern, um Ihre Forderung durchzusetzen.

  • Umgang mit Versicherungen: Versicherungen zögern oft, Schmerzensgeld zu zahlen. Mit meiner Unterstützung können Sie besser auf Rückfragen oder kritische Äußerungen reagieren und diese zu Ihrem Vorteil nutzen.

Wie lange hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?

Falls Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Laut § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschehen ist und Sie Kenntnis von den Verletzungen erlangt haben.

  • Unter bestimmten Umständen kann sich die Verjährungsfrist ändern:

    • Laufendes Gerichtsverfahren: Während eines Gerichtsprozesses verjähren keine Schmerzensgeldansprüche. Die Verjährung wird in diesem Fall gehemmt und läuft erst drei Monate nach Abschluss des Verfahrens weiter.

    • Dauerhafte Folgeschäden: Falls die langfristigen Folgeschäden einer Verletzung noch nicht absehbar sind, kann die Verjährungsfrist verlängert werden. In solchen Fällen können Sie bis zu 30 Jahre lang Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern.

Wie erfolgt die Berechnung des Schmerzensgeldes?

Schmerzensgeld dient dazu, den Schaden zu kompensieren, den Sie als unschuldiger Unfallbeteiligter erlitten haben. Dabei werden sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion berücksichtigt. Diese Funktionen stellen sicher, dass alle erlittenen Schmerzen, medizinischen Behandlungen und das Verhalten des Schädigers in die Berechnung einfließen.

  • Ausgleichsfunktion

Die Ausgleichsfunktion bezieht sich auf den Schaden und die erlittenen Schmerzen. Dazu gehören folgende Faktoren:

  • Schmerzintensität: Wie intensiv waren die Schmerzen, die Sie erlitten haben?

  • Eingriffsintensität: Wie schwerwiegend waren die medizinischen Eingriffe?

  • Folgeschäden: Welche langfristigen gesundheitlichen Folgen sind zu erwarten?

  • Arbeitsunfähigkeit: Wie lange waren Sie arbeitsunfähig?

  • Operationen: Mussten operative Eingriffe durchgeführt werden?

  • Krankenhausaufenthalt: Wie lange dauerte Ihr stationärer oder ambulanter Krankenhausaufenthalt?

  • Langzeitschäden: Welche dauerhaften Beeinträchtigungen sind zu erwarten?

  • Genugtuungsfunktion

Die Genugtuungsfunktion bewertet, wie Sie als Unfallopfer behandelt wurden und wie sich der Schädiger verhalten hat. Diese Faktoren werden ebenfalls bei der Berechnung des Schmerzensgeldes berücksichtigt:

  • Verschuldenseinordnung: Handelte der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich? Bei grob fahrlässigem Verhalten kann das Schmerzensgeld höher ausfallen.

  • Regulierungsverzögerung: Wurde die Schadensregulierung absichtlich behindert oder verzögert? Eine bewusste Verzögerung kann die Schmerzensgeldsumme erhöhen.

  • Vermögensverhältnisse: In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Zahlung. Eine bessere wirtschaftliche Position des Schädigers kann sich positiv auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.

Wie kann man seine Verletzungen ordnungsgemäß nachweisen?

Um Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen, müssen die Verletzungen detailliert nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für außergerichtliche Ansprüche als auch für Zivilprozesse.

Es ist entscheidend, zu dokumentieren, welche Verletzungen erlitten wurden, dass diese durch den Unfall verursacht wurden und welche Folgeschäden daraus entstanden sind.

Die folgenden Dokumente sind entscheidend, um die Verletzungen und deren Zusammenhang mit dem Unfall nachzuweisen:

  • Polizeibericht: Dokumentiert den Unfallhergang und bestätigt die Beteiligung und Verletzungen.

  • Arztbriefe: Enthalten Diagnosen und Behandlungsverläufe von Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und sonstigen medizinischen Maßnahmen.

  • Aussagen von Zeugen: Unabhängige Aussagen können die Schilderungen des Unfalls und der Verletzungen unterstützen.

  • Zweitmeinungen und Expertengutachten: Zusätzliche medizinische Meinungen können die Schwere und Ursache der Verletzungen weiter untermauern.

Übersicht sämtlicher Folgekosten: Listen Sie alle Kosten auf, die durch die Verletzungen entstanden sind, einschließlich medizinischer Behandlungen, Therapien und eventueller Rehabilitationsmaßnahmen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld? Haben Sie Angst, dass Ihr Anspruch verjährt ist? Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

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