Das Gerichtsurteil hebt hervor, dass die Ohnmacht eines Fahrers am Steuer mit einem technischen Versagen des Fahrzeugs vergleichbar ist, da sie die Funktionen des Fahrers beeinträchtigt. Daher wird Ohnmacht nicht als höhere Gewalt betrachtet. Interessanterweise wurde im Zuge der Gerichtsverhandlung bekannt, dass der Fahrer bereits zuvor im Straßenverkehr ohnmächtig geworden war. Diese Vorgeschichte lässt darauf schließen, dass die erneute Ohnmacht vorhersehbar und möglicherweise vermeidbar gewesen sein könnte.
Das Gericht stellte fest, dass beide Parteien zum Unfall beigetragen haben. Der Fahrer hatte trotz seines früheren Vorfalls erneut am Straßenverkehr teilgenommen, während die Fahrerin eine Kurve zu scharf genommen und nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet hatte. Infolgedessen entschied das Gericht, die Haftung gleichmäßig zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Dieses Urteil betont die Bedeutung der individuellen Verantwortung im Straßenverkehr und liefert wertvolle Einblicke in die rechtlichen Aspekte solcher Fälle.