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Rechtsanwalt Hilfe bei Führerscheinentzug Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Führerscheinentzug – Ein erheblicher Verlust Ihrer Mobilität

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Wird nun von Ihnen eine MPU gefordert? Sind Sie Berufsfahrer und auf den Führerschein angewiesen? Wie sollen Sie in dieser Situation Ihrer Arbeit nachgehen?
Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt eine häufige Strafmaßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Zu den typischen Delikten zählen Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bis Sie die Fahrerlaubnis zurückerhalten, kann es zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern. In besonders gravierenden Fällen kann der Führerschein sogar lebenslang entzogen werden. Oftmals wird zudem eine kostenintensive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis verlangt. Doch nicht immer ist der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrverbots rechtmäßig. Häufig ist der Entzug der Fahrerlaubnis auch mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden, welches erhebliche Folgen für Sie und Ihre berufliche Laufbahn nach sich ziehen kann. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht setzen wir uns dafür ein, Ihren Führerschein zurückzuholen oder ein Fahrverbot zu verhindern.

Der Führerscheinentzug - und wie Sie Ihn wiederbekommen

Um sich erfolgreich gegen den Entzug des Führerscheins zu wehren oder ihn zurückzuerhalten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Gründe und Dauer für den Entzug der Fahrerlaubnis:

    • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:

      • Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot

      • Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot

    • Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr beim Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder anderen Drogen

    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beziehungsweise Fahrerflucht: Die Dauer hängt von der Schwere der Tat ab

    • Die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte sind zulässig)

    • In der Probezeit gelten strengere Bedingungen, wie:

      • Nach der Verwarnung ein drittes Mal gegen Probezeitauflagen verstoßen

      • Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann in der Probezeit nicht besucht werden.

  • Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

    • Fahrverbot – das mildere Übel

      • Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.

        • Das Fahrverbot hat stets eine zeitliche Begrenzung (ca. 1–3 Monate)

        • Bei leichten Verstößen (Rotlichtverstöße, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen)

        • Abgabe des Führerscheins und der automatische Erhalt nach Ablauf erfolgt bei der zuständigen Polizeidienststelle

    • Führerscheinentzug (dauerhafter Verlust der Fahrerlaubnis)

      • Bei schwerwiegenden Verstößen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)

      • In Verbindung mit einer Straftat

      • Abgabe sofort nach Begehen der Straftat

      • Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)

  • Wiederbeantragung des Führerscheins:

    • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie einen neuen Führerschein beantragen

    • Die erforderlichen Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel MPU oder Abstinenznachweis)

    • Je nach Fall: erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischer und praktischer Prüfung

  • Rechtliches Vorgehen

    • Man kann Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen

    • Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich

      • Dies ist einzelfallabhängig und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen, beispielsweise bei Berufsfahrern und Außendienstlern, entscheidend sein

    • Durch Schulungsmaßnahmen kann man die veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsanwaltliche Unterstützung – Vor und nach dem Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen wir Ihnen zur Seite. Das Fahren ohne Auto kann erhebliche private und berufliche Konsequenzen haben. Daher sollten Sie sich gegen rechtswidrige oder unangemessene Strafen zur Wehr setzen. Mit uns als Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht haben Sie das Recht an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Sie beim Führerscheinentzug. Dabei prüfen wir Ihren Sachverhalt und berate Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände richten wir unsere Tätigkeit aus. Dazu legen wir Widerspruch bei der Behörde ein oder beantrage die Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie rechtlich auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Durch meine langjährige Praxiserfahrung weiß ich, wie wir Sie am besten gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen kann.

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Abhängig von den Umständen kann Ihnen der Führerschein von einem Gericht oder der Führerscheinstelle entzogen werden. Eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nur, wenn ein Zusammenhang mit einer Straftat besteht. In der Regel stellen schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr keine Straftat dar.
Um einen Führerscheinentzug zu rechtfertigen, muss Ihre Fahrweise ein erhebliches Gefahrenpotential für den Straßenverkehr darstellen. Hierzu gehören extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol, Fahrerflucht oder mehr als 8 Punkte im Zentralregister in Flensburg.
Das Fahrverbot stellt eine weniger strenge Maßnahme dar als der Entzug des Führerscheins. Zu den Gründen hierfür zählen unter anderem Rotlichtverstöße oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Fahrverbot ist auf einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten beschränkt. Während dieser Zeit bleibt Ihr Führerschein gültig, und wird Ihnen nach Ablauf der Frist wieder zurück.
Der Entzug des Führerscheins stellt gemäß § 69 I StGB eine Maßregelung zur Sicherung und Verbesserung dar. Im Gegensatz dazu ist das Fahrverbot laut § 44 I StGB eine Nebenstrafe. In diesem Fall ist es dem Fahrer nicht erforderlich, seinen Führerschein vollständig abzugeben. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss man einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Eine MPU kann angeordnet werden, wenn jemand unter dem Einfluss von Alkohol (1,6 Promille) und Drogen fährt, wiederholt oder erhebliche schwere Verkehrsverstöße begeht, körperlich von Alkohol und Drogen abhängig ist (außerhalb des Straßenverkehrs), Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder aggressivem Verhalten vorliegt.
Durch die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu vermeiden und stattdessen eine milde Strafe zu erhalten. Zudem ist nicht jeder Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig. Man kann Widerspruch gegen einen Führerscheinentzug einlegen oder sich mit rechtlichen Mitteln gegen ein Urteil zur Wehr setzen.
Es existieren keine eindeutigen Vorschriften, wie der Führerschein zurückerlangt werden kann. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss davon überzeugt sein, dass Sie in der Lage bin, ein Fahrzeug sicher zu führen. In diesem Zusammenhang kann eine MPU von Vorteil sein.
Ja, ein E-Scooter wird ebenfalls als Kraftfahrzeug betrachtet. Daher liegt bei einem Alkoholgehalt von ab 1,1 Promille immer eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vor. Je nach den Umständen kann ein Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins die Folge sein. Bei dem (vorangegangenen) Konsum von Alkohol und Drogen müssen die Betroffenen zudem eine MPU absolvieren.
Die Preise für eine MPU können je nach Fragestellung und Gutachterstelle unterschiedlich sein. Seit August 2018 hat jede Gutachterstelle die Möglichkeit, ihre eigenen Preise für die MPU festzulegen (etwa 400 € bis 800 €). Abhängig vom Verfahren sind gegebenenfalls auch Abstinenznachweise erforderlich. Darüber hinaus können MPU-Vorbereitungskurse in Anspruch genommen werden.
Ja, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einer Straftat steht (z. B. Fahrerflucht), können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Zudem wird es als Straftat betrachtet, wenn man sich ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG).

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