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Rechtsanwalt Verteidigung bei Verkehrsstraftaten Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Verkehrsstraftaten – der zügige Weg zur Verurteilung

Haben Sie betrunken Auto gefahren? Ihnen wird Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Und nun droht Ihnen der Entzug des Führerscheins? Verkehrsstraftaten können schnell passieren. Ein unachtsamer Moment und schon scheint man mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Besonders wenn der Unfall passiert ist und die Polizei Fragen stellt, fühlt man sich schnell überfordert und gibt möglicherweise falsche Informationen preis.

Wir unterstützen Sie in schwierigen Situationen. Da die Strafen (Bußgelder, Haftstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis) erheblich ausfallen können, ist professionelle Hilfe durch einen Anwalt an Ihrer Seite unerlässlich. Als Rechtsanwälte im Verkehrsrecht kennen wir die besten Handlungsmöglichkeiten für Sie. Es ist entscheidend, dass Sie frühzeitig handeln und Aussagen vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, Folgendes zu beachten, um die bestmöglichen Chancen zu haben, einer Verurteilung zu entgehen:

  • Aussageverweigerungsrecht
    • Die wichtigste Regel: Schweigen ist Gold
    • Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden
    • Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten
    • Alles, was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden
    • Entlastendes kann nach Absprache mit uns auch später noch vorgebracht werden
    • Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben
  • Schuldanerkenntnis
    • Es ist keine Unterschrift oder Zustimmung zu einem Schuldanerkenntnis erforderlich
    • Eine mögliche Strafmilderung kann nicht von einem Polizisten, sondern nur von einem Richter im Strafprozess entschieden werden
  • Akteneinsicht
    • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen
    • Diese Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt
    • Nur wir als Anwälte können vollumfängliche Akteneinsicht beantragen
    • Diese Erkenntnisse erleichtern unsere Verteidigung
  • Polizeiliche Schreiben
    • Sie müssen auf polizeiliche Schreiben nicht reagieren
    • Sie sind nicht verpflichtet, auf Vorladungen der Polizei zu erscheinen
    • Sie müssen lediglich auf die Vorladung der Staatsanwaltschaft erscheinen
  • Fahrverbot umgehen
    • Bei einem Härtefall können die Behörden von einem Fahrverbot absehen
    • Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf den Führerschein angewiesen sind
    • Wichtig ist: Der fristgerechte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen eingereicht werden
  • Fristen einhalten (Strafbefehl)
    • Man muss gegen den Strafbefehl aktiv Einspruch einlegen – anders als im Strafverfahren
    • Wichtig ist: Der fristgerechte Einspruch gegen den Strafbefehl muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
    • Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis ist zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich
    • Diese prüft meine theoretischen und praktischen Fähigkeiten sowie meine charakterliche Eignung

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen helfen können

Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, stehen wir an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.

Es ist entscheidend, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich umgehend an uns als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur so ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle sowie dem Gericht. Dabei ist es auch möglich, bereits während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.

Es ist wichtig: Achten Sie auf die Fristen. Damit wir Sie optimal verteidigen können!
Bei einem Fahrverbot ist man verpflichtet, seinen Führerschein innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 4 Wochen) abzugeben. Nach Ablauf des Verbots (Dauer zwischen 1-6 Monaten) erhält man seinen Führerschein zurück. Im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist festgelegt werden, nach der man zunächst eine MPU absolvieren muss.
Im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens werden geringfügige Delikte wie Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt. Im Gegensatz zu einem Strafverfahren kann gegen ein Strafbefehlsverfahren innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.
Verkehrsstraftaten beziehen sich auf sämtliche Delikte, die im Rahmen des Straßenverkehrs begangen werden. Aufgrund des drohenden Strafmaßes werden sie nicht mehr als einfache Ordnungswidrigkeiten betrachtet. Aus diesem Grund finden die Verhandlungen vor einem Strafgericht statt.
Dies hängt von den individuellen Gegebenheiten ab: insbesondere Fehler bei der Messung, im Protokoll, Formfehler oder ein nicht erkennbares Blitzerfoto steigern die Erfolgsaussichten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Polizei nicht zur Anhörung erscheint.
Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, das bereits bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis (Führerschein) bei Verkehrsstraftaten zu entziehen. Die individuellen Gegebenheiten des Falls sind entscheidend: Befindet sich der Fahrer beispielsweise noch in der Probezeit, hat er bereits zu viele Punkte im Fahreignungsregister, stand er unter Alkoholeinfluss oder kam es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr?
Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zwischen 1 und 3 Monaten sowie bei Verkehrsstraftaten für maximal 6 Monate verhängt werden. Der Entzug des Führerscheins erfolgt dauerhaft. Hierbei wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren festgesetzt, in Ausnahmefällen kann diese sogar lebenslang sein.

Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) steht jedem Beschuldigten das Recht zu, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, zur eigenen Belastung beizutragen. Auch Zeugen haben ein entsprechendes Recht, die Aussage zu verweigern. Wir empfehlen Ihnen, dieses Recht zu nutzen, denn alles, was gesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden und wird als anerkannt betrachtet.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich gründlich auf die MPU vorzubereiten.

Die Ausgaben für ein Strafverfahren ergeben sich aus den Gerichtskosten gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie den Anwaltskosten laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten, während bei einer Einstellung oder Verurteilung der Beschuldigte die Ausgaben selbst zu übernehmen hat.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man binnen 2 Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall wird der Verstoß erneut geprüft. Sollte die Behörde keine Abhilfe schaffen, wird der Einspruch an die Staatsanwaltschaft übergeben, die ihrerseits ein Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses Verfahren wird schließlich vor dem Gericht verhandelt.

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