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Rechtsanwalt Fahrerflucht Braunschweig

Dienstleistung im Verkehrsstrafrecht

Fahrerflucht – Schneller und professioneller Rechtsbeistand

Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen? Haben Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt? Benötigen Sie rechtlichen Beistand? Sollten Sie nach einem Unfall geflüchtet sein, drohen Ihnen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Fahrverbote. Außerdem können Schwierigkeiten mit der Kfz-Versicherung auftreten.

Aus diesem Grund ist schneller und professioneller Rechtsbeistand für Sie entscheidend. Unabhängig davon, ob Ihr Handeln absichtlich oder unabsichtlich war. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten rund um die Fahrerflucht.

Schweigen Sie und rufen Sie uns an. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und auf juristischen Beistand. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind wir auf Autounfälle spezialisiert. Um die beste Verteidigung für Sie zu gewährleisten, kontaktieren Sie uns am besten sofort nach dem Unfall oder sobald die Polizei und Staatsanwaltschaft sich bei Ihnen melden.

So vermeiden Sie schwerwiegende rechtliche Folgen:

Um Bußgelder oder Freiheitsstrafen zu reduzieren oder zu vermeiden und Ihren Führerschein zu behalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Voraussetzungen der Fahrerflucht

Ein Unfallbeteiligter entfernt sich unerlaubt vom Unfallort, bevor seine Identität festgestellt werden konnte.

  • Unfallbeteiligte können auch Beifahrer sein, die den Unfall (mit-)verursacht haben.

    • Wenn die anderen Unfallbeteiligten nicht anwesend sind, muss der Unfallbeteiligte eine angemessene Zeit warten.

      • Die Angemessenheit hängt von den Umständen des Unfalls ab: etwa 60 Minuten tagsüber auf einem Supermarktparkplatz, 30 Minuten auf einer nächtlichen Landstraße.

      • Auch bei geringfügigen Schäden besteht die Pflicht zu warten.

    • Nach dem Warten oder einem berechtigten Entfernen muss der Unfallbeteiligte die Feststellung bei den anderen Beteiligten oder der Polizei unverzüglich nachholen.

      • Ein berechtigtes Entfernen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie einer Hochzeit, Beerdigung, eines Fahrplans oder eines medizinischen Notfalls erfolgen.

  • Entfernen bedeutet das Verlassen des unmittelbaren Unfallortes.

  • Pflicht zur Duldung der Feststellung

    • Feststellung von Personalien (Name und Anschrift), Fahrzeug und Art der Beteiligung.

    • Verpflichtung, sich aktiv als Unfallbeteiligter vorzustellen.

Bevorstehende Strafen und Sanktionen

Gerichtsurteile können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren umfassen. Die Höhe und Dauer hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa:

  • dem Ausmaß des Schadens am Fahrzeug oder an Personen

  • vorherigen Eintragungen im Bundeszentralregister

  • der Schocksituation des Unfalls

  • dem Einfluss von Drogen und Alkohol

  • der Meldung an den Unfallgegner oder die Polizei

  • einem Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis inklusive einer Sperrzeit für die Neuerteilung von bis zu 5 Jahren

  • Punkten im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg

  • den Ansprüchen der Versicherungen

    • Rückforderungsansprüchen der Kfz-Versicherung in Höhe des entstandenen Schadens beim Unfall

    • Rückforderungsansprüchen der Rechtsschutzversicherung für die entstandenen Anwaltsgebühren

    • Erhöhungen der Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung

  • der Verlängerung der Probezeit sowie der Anordnung eines Aufbauseminars

  • der Anordnung einer Sperrfrist für das (erneute) Ablegen einer Fahrprüfung von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (auch wenn noch keine Fahrerlaubnis vorhanden ist)

Reduzierung oder Vermeidung von Strafen und Sanktionen

  • Wichtigste Regel: Schweigen ist Gold

    • Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt

    • Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern: Sie müssen sich nicht selbst belasten

    • Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden

  • Entlastende Informationen können nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt auch später noch eingebracht werden

  • Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien und Ihren Führerschein anzugeben

Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht

Ein Beschuldigter hat die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu beantragen.

  • Allerdings ist diese Akteneinsicht beschränkt.

  • Um eine vollständige Akteneinsicht zu erhalten, muss ein Rechtsanwalt den Antrag stellen.

Diese Informationen tragen maßgeblich zur Erleichterung der Verteidigung bei.

Diese Einsichten erleichtern meine Verteidigung

Ignorieren von polizeilichen Schreiben

  • Es ist nicht erforderlich, auf polizeiliche Schreiben wie etwa eine Anzeige zu reagieren

  • Es besteht keine Verpflichtung, auf Vorladungen der Polizei zu erscheinen

  • Nur auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft muss reagiert werden

    • Dabei kann es vorkommen, dass die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft schreibt

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen helfen können

Wird Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung berate und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.

Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Amtsgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle, der Versicherung, den anderen Beteiligten sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.

Wichtig ist: Verweigern Sie die Aussage und melden Sie sich umgehend, damit wir Sie am besten verteidigen können!

Im Falle einer Fahrerflucht müssen Sie mit verschiedenen Strafen und Sanktionen rechnen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Fahrverbot verhängt werden, sowie erhöhte Versicherungsbeiträge und ein Regressanspruch Ihrer Kfz-Versicherung.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, bevor die Feststellung der Personalien und weiterer Angaben möglich ist, fällt unter den Tatbestand der Fahrerflucht. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich entfernen, wenn Sie den unmittelbaren Bereich des Unfallortes verlassen. Sind andere Beteiligte nicht vor Ort, sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten.
Wenn Sie die Fahrerflucht nicht bemerken, machen Sie sich nicht im Sinne des Straftatbestandes strafbar. Entscheidend ist, ob das Gericht Ihnen Glauben schenkt. Dies hängt von den Umständen ab, wie Ihrem Verhalten nach dem Unfall sowie der akustischen und visuellen Wahrnehmbarkeit. Verweigern Sie stets die Aussage.
Sie dürfen den Unfallort verlassen, wenn dies von der Polizei genehmigt wurde oder Sie eine angemessene Zeit gewartet haben. Was als angemessen betrachtet wird, richtet sich nach den Umständen des Unfalls. In Ausnahmefällen ist es auch zulässig, den Unfallort zu verlassen, etwa bei Hochzeiten oder in einem medizinischen Notfall.
Wenn Sie durch Unfallflucht geschädigt wurden, benachrichtigen Sie sofort die Polizei. Sollte es nach der Ermittlung des Täters zu einem Strafverfahren kommen, können Sie sich dem Verfahren mittels Adhäsionsverfahren anschließen, um zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bei Fahrerflucht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren verhängt werden. Ob das Gericht eine Freiheitsstrafe ausspricht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Höhe des Schadens, der Rückkehr zum Unfallort und dem Verhalten während und nach dem Unfall. Sollten Sie bei schweren Personenschäden nicht zurückkehren, droht eine Freiheitsstrafe.
Eine Selbstanzeige ist dann empfehlenswert, wenn die “tätige Reue” zur Vermeidung oder Milderung der Strafe beiträgt. Dies ist der Fall, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei melde und diese noch nicht gegen einen ermittelt. Bei einem hohen Schaden hat dies jedoch keine ausschließende Wirkung.
Falls Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Schadensregulierung. Sollten Sie jedoch Fahrerflucht begangen haben, wird die Versicherung Regressansprüche gegen Sie geltend machen. Das bedeutet, dass sie den erstatteten Schadenersatz von Ihnen zurückfordert. Darüber hinaus kann die Versicherung Ihren Vertrag kündigen oder die Beiträge erhöhen.
Das Gericht ist befugt, Ihnen als Nebenstrafe vorübergehend oder dauerhaft die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein verlieren und ein Fahrverbot erhalten. Zudem kann eine Sperrzeit von bis zu 5 Jahren verhängt werden, während der Sie Ihren Führerschein nicht wiedererlangen können.

Die Angemessenheit der Wartezeit richtet sich nach den spezifischen Umständen des Unfallgeschehens. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Eintreffen des anderen Unfallbeteiligten wahrscheinlich erscheint. Entscheidend sind der Ort, die Uhrzeit und die Schwere des Unfalls. Als Richtwert kann man etwa 60 Minuten tagsüber in der Stadt oder 30 Minuten nachts auf der Landstraße annehmen.

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